Anerkennungen

Anerkennung als andere Stelle nach § 68 Fahrelaubnis-Verordnung für den Bereich Erste Hilfe und Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber.

  • Im Landkreis Goslar
  • Im Land Sachsen Anhalt
  • Im Landkreis Osterode
  • Im Landkreis Hildesheim

Ermächtigung als Stelle zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe für Betriebe durch die zuständige Berufsgenossenschaft. Grundsätze der Prävention( BGV A 1) Ermächtigungsnummer. 8.0394

Anerkannte Ausbildungsstelle Für den Bereich Erste Hilfe / Erste Hilfe am Kind und Lebensrettende Sofortmaßnahmen in der Schule durch den GUV Braunschweig und GUV Hannover